Zivilklausel
Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen.
Ein Beispiel aus der Präambel der Grundordnung der Universität Tübingen: „Lehre, Forschung und
Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“
Bildung und Wissenschaft stehen in der Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen und für menschenwürdige Lebensverhältnisse und Frieden weltweit zu forschen. Die Universitäten sollten und können Kriegs- und Friedensursachen ergründen, Strategien ziviler Konfliktlösungen entwickeln und für internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung eintreten.
Eine Prüfung der Aktivitäten der Universität Osnabrück im Bereich der militärischen Forschung, die auf Anfrage eines Vertreters der Grünen Hochschulgruppe im Senat durchgeführt wurde, ergab nach Aussage durch die Vizepräsidentin für Forschung und Nachwuchsförderung Kallenrode, dass derzeit keine derartige Forschung durchgeführt wird.
Wir fordern die Einführung einer Zivilklausel in die Präambel der Grundordnung der Universität Osnabrück, da wir unsere Universität als eine Einrichtung begreifen, die sich fern ab von purer wirtschaftlicher Verwertungslogik für Werte des Friedens und der Völkerverständigung einzusetzen hat.