Budgetpolitik

Pro Semester zahlt jeder Studierende der Universität Osnabrück 10,23 € Beitrag für die studentische Selbstverwaltung. Durch die ordentliche und sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre entstanden aus diesen Geldern beträchtliche Rücklagen. Laut geltender Satzung der Studierendenschaft dürfen die Rücklagen  70 % der jährlichen Einkünfte nicht überschreiten. Da diese Grenze bereits erreicht wurde, müssen diese Gelder nun ausgegeben werden.
 
Mit den vorhandenen Rücklagen der Studierendenschaft können diverse Projekte unterstützt werden. Die Grüne Hochschulgruppe möchte durch die Mitfinanzierung einer Solaranlage einen Beitrag  zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Studierendenschaft leisten. Durch den Rückfluss der aus der Stromerzeugung gewonnen Erträge erhöht sich der finanzielle Spielraum für zukünftige Projekte. Diese Investition in erneuerbare Energien ist hinsichtlich der wachsenden Energie- und Klimaproblematik von großer Wichtigkeit und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Ökologisierung der Universität.
 
Die Grüne Hochschulgruppe setzt sich dafür ein, mit den Mitteln der studentischen Selbstverwaltung Lern-, Begegnungs- und Kulturräume für Student_innen mitzufinanzieren. Damit sind insbesondere die im Abschnitt „Mehr Raum für Studierende“ angeführten Projekte gemeint.
 
Viele AStA-ReferentInnen können es sich nicht mehr leisten, durch ihre Gremientätigkeit ihr Studium für ein Semester oder mehr auf Eis zu legen. In Kombination mit einer großen Verwaltungslast in einzelnen Referaten führt dies nicht nur zur Überarbeitung der  ReferentInnen, sondern verhindert auch die Ausführung wichtiger, im Interesse der Studierendenschaft stehenden, Aufgaben. Eine ernstzunehmende Studierendenvertretung erschöpft sich nicht in kleineren Serviceleistungen sondern muss fähig sein, als Gegenpol zur Machtfülle des Präsidiums und der Professor_innen die Belange der Studierenden zu vertreten. Die Grüne Hochschulgruppe fordert deshalb eine bessere Unterstützung der Arbeit des AStA aus den Mitteln  der selbstverwalteten Studierendenschaft. Dies kann durch eine Aufstockung der Aufwandsentschädigung der AStA Referent_innen, zusätzliche Ko-Referent_innen oder durch die Inanspruchnahme externer Fach- und Verwaltungskräfte erfolgen.